
Der Windanlagenhersteller hatte den Betriebsratsvorsitzenden der Magedeburger Enercon-Tochter WEA Service Ost vorgeworfen, in einer eMail an die Belegschaft einen Personaldienstleiter beleidigt zu haben, der daraufhin die Zusammenarbeit mit Enercon beendet hatte. Böttger bestritt die Beleidigung und der Betriebsrat hatte der Entlassung die Zustimmung verweigert. Darauf hin hatte Enercon beim Arbeitsgericht die Genehmigung zur Entlassung beantragt. Das Gericht entschied jetzt für den Betriebsrat und erklärte, dass diese eMail eine zulässige Meinungsäußerung gewesen sei.
Die AfA begrüße auch die Mitteilung Enercons, eine Wiederaufnahme der Tätigkeit des Mitarbeiters konstruktiv begleiten zu wollen. „Auch wenn Enercon die Urteilsbegründung noch abwarten möchte, so haben wir die Erwartung, dass Enercon das Urteil akzeptiert und damit dieser Prozess, der bundesweit Schlagzeilen machte, beendet wird“, so der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Arbeitnehmer, Hans-Gerd Coldewey, aus Hage. Das Verfahren zeige auch, dass zukünftig eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Enercon-Geschäftsleitung und den gewerkschaftlich organisierten Betriebsräten sinnvoll sei. Dies komme dem Unternehmen insgesamt zu gute, so die SPD-Arbeitnehmer in einer Pressemitteilung abschließend.