
Die staatliche Ausbildungsförderung wird nun an die zeitgemäße Lebenswirklichkeit der Auszubildenden angepasst und substanziell verbessert.
„Dies ist ein Schritt in Richtung sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit, auch wenn diese Reform keinesfalls abschließend sein kann“ so Goldenstein. „Weitere Schritte müssen folgen, wie eine umfassende Entbürokratisierung und Verbesserungen in Sachen Transparenz“.
Der Entwurf sieht vor, mit Beginn des Schuljahres 2016 bzw. Wintersemesters 2016/17, die Bedarfssätze und Freibeträge für alle BAföG-Geförderten um sieben Prozent zu erhöhen. Zudem sollen die Vermögensfreibeträge und Hinzuverdienstgrenzen angehoben und der Wohnzuschlag auf 250 Euro aufgestockt werden. Als sehr wichtigen Aspekt erachten wir die Entlastung der Länder. „Wir sprechen hier von 1,17 Milliarden Euro jährlich, das ist schon eine Leistung“. Wichtig ist uns, dass dieses Geld dann auch zweckgebunden in die Bildung investiert wird und nicht im Haushalt versickert. Schon bei der frühkindlichen Bildung werden Zugangschancen zu höheren Bildungsabschlüssen gelegt. Und dies ist wichtig um später Fachkräfte ausbilden zu können.